Die zum 01.11.2011 geplanten Änderungen zum Gründungszuschuss*, der von der Agentur für Arbeit als Unterstützung für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit gezahlt wird, treten nun vorerst doch nicht in Kraft.
Der Bundesrat hatte den Gesetzesänderungen, die Kürzungen und Einschränkungen beim Gründungszuschuss vorsahen, nicht zugestimmt und das Gesetz an den Vermittlungsausschuss weitergegeben. Hier wird nun nochmals über das Gesetz beraten, anschließend muss der Bundestag über das Gesetz abstimmen.
Eine endgültige Entscheidung und Gesetzesänderung wird es voraussichtlich erst im nächsten Jahr geben.
Dennoch empfehlen wir, bei geplanter Selbständigkeit frühzeitig aktiv zu werden und bei Bedarf rechtzeitig eine Existenzgründungsberatung zu beantragen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
*siehe News-Meldung vom 21. September 2011